Annette Neidull

Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht Annette Neidull ist seit Beginn ihrer forensischen Tätigkeit ausschließlich im Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht tätig. Sachkundig und durchsetzungsstark vertritt sie die arbeitsrechtlichen Interessen ihrer im gesamten Bundesgebiet ansässigen Mandanten, die unterschiedlichsten Branchen zugehören.

Schon in ihrer universitären Ausbildung in Gießen, Genua und Frankfurt a.M. sowie während ihres Referendariats hat sie sich schwerpunktmäßig mit dem Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht beschäftigt. Als Fachanwältin für Arbeitsrecht ist sie kompetent und engagiert für ihre Mandanten – v.a. Betriebsräte und Arbeitnehmer – tätig.

Im kollektiven Arbeitsrecht setzt sie ihre langjährige Erfahrung für Betriebsräte, Gesamtbetriebsräte und Konzernbetriebsräte ein, indem sie außergerichtliche Verhandlungen, z.B. Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen, führt, bei Umstrukturierungen berät und Betriebsvereinbarungen, z.B. zu Arbeitszeit-, Schicht- und Vergütungssystemen sowie zum Datenschutz zum Abschluss bringt. Sie vertritt ihre Mandanten aber auch in Einigungsstellenverfahren sowie in arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren, z.B. Zustimmungsersetzungsverfahren, vor Gericht.

Im Individualarbeitsrecht setzt sie die Rechte ihrer Mandanten in Kündigungsschutzverfahren, aber auch bei der Verhandlung von Aufhebungsverträgen und in Entgeltprozessen, Zeugnisangelegenheiten, Ein- und Umgruppierungsfragen, bei Versetzungen, d.h. in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten, durch.

Ihre langjährige Erfahrung und ihr Wissen gibt Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht Annette Neidull in Schulungen für mehrere Fortbildungsinstitute weiter.