Die Kanzlei für Arbeitsrecht

Über uns

Seit Januar 2020 arbeiten mit Herrn Gänsler, Frau Dr. Morlang, Herrn Ibach und Frau Neidull in der Kanzlei für Arbeitsrecht vier erfahrene Rechtsanwälte, deren Schwerpunkt im Arbeitsrecht liegt und die insbesondere Gewerkschaften, (Konzern-, Gesamt-) Betriebsräte, einzelne Arbeitnehmer und leitende Angestellte beraten. Erfahren Sie mehr über die Partner und ihre Schwerpunkte.

Karsten Gänsler

Rechtsanwalt Karsten Gänsler ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und seit dem Jahr 2004 auf dem Gebiet des Arbeitsrechts tätig. Er  übernimmt bundesweit die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung von Arbeitnehmern und Betriebsräten. Schwerpunkte seiner Tätigkeit bilden die begleitende Beratung von Betriebsräten als Sachverständiger bei betrieblichen und unternehmensweiten Umstrukturierungsmaßnahmen, die Beratung bei dem Abschluss von Interessenausgleichen und Sozialplänen sowie beim Abschluss sonstiger Betriebsvereinbarungen, einschließlich des Verfahrens vor der Einigungsstelle.

Herr Gänsler referiert zudem als langjähriger Dozent in den Bereichen des Arbeits- und Betriebsverfassungsrechts sowie ausgewählter Spezialthemen. Herr Gänsler hat als Co-Autor die Fachbücher aus der Reihe Arbeitshilfen für Betriebsräte „Ordnung des Betriebs“, „Arbeitszeit im Betrieb“ sowie „Mitbestimmung des Betriebsrats bei technischen Überwachungseinrichtungen“ verfasst.

Dr. Nicole Morlang

Frau Rechtsanwältin Dr. Nicole Morlang vertritt und berät seit 2006 Betriebsräte und Arbeitnehmer in allen Bereichen des Arbeitsrechts. Bei der Vertretung von (Konzern-, Gesamt-) Betriebsräten im Rahmen ihrer Mitbestimmung stellen insbesondere Betriebsänderungen, Interessenausgleich- und Sozialplanverhandlungen, Personalabbau, Beschäftigungssicherungsvereinbarungen, die Implementierung von Arbeitszeitmodellen, das Datenschutzrecht oder auch die Verhandlung von Vergütungssystemen Kernkompetenzen von Frau Dr. Morlang dar.

Zum Beratungsangebot für Arbeitnehmer zählen u.a. die rechtliche und strategische Beratung bei Kündigungen oder Aufhebungsverträgen. Frau Rechtsanwältin Dr. Morlang ist zudem für bundesweit auftretende Schulungsinstitute als Referentin tätig. Eine besondere Verbundenheit besteht zur Branche des Hotel- und Gaststättengewerbes, in diesem Themenbereich hat Frau Dr. Morlang promoviert.

Frank Ibach

Herr Rechtsanwalt Ibach studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Würzburg und Köln. Seit Beginn seiner anwaltlichen Tätigkeit im Jahr 1999 arbeitet er hochspezialisiert ausschließlich auf den Gebieten des Arbeits- und Betriebsverfassungsrechts. Hierbei vertritt er erfolgreich gerichtlich und außergerichtlich die Interessen der (Konzern-, Gesamt-) Betriebsräte sowohl von mittelständischen Unternehmen als auch von internationalen Konzernen sowie Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen im gesamten Bundesgebiet.

Regelmäßig wird Herr Ibach von Betriebsratsgremien als Sachverständiger – insbesondere für die Beratung bei Betriebsvereinbarungen (z.B. zu den Themen Arbeitszeit, Vergütung, technische Überwachungseinrichtungen u.s.w.) und Betriebsänderungen (Interessenausgleich- und Sozialplanverhandlungen) – sowie als Beisitzer in Einigungsstellenverfahren hinzugezogen. Hierbei schätzen Mandanten neben seiner rechtlichen Expertise vor allem die strategische Denk- und Vorgehensweise von Herrn Rechtsanwalt Ibach sehr.

Einzelne Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vertritt Herr Ibach insbesondere in Kündigungsschutzverfahren, im Rahmen von Aufhebungsvertragsverhandlungen und in Vergütungsfragen.

Herr Rechtsanwalt Ibach ist darüber hinaus seit 20 Jahren als gefragter Referent in arbeits- und betriebsverfassungsrechtlichen Themen im Einsatz.

Annette Neidull

Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht Annette Neidull ist seit Beginn ihrer forensischen Tätigkeit ausschließlich im Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht tätig. Sachkundig und durchsetzungsstark vertritt sie die arbeitsrechtlichen Interessen ihrer im gesamten Bundesgebiet ansässigen Mandanten, die unterschiedlichsten Branchen zugehören.

Schon in ihrer universitären Ausbildung in Gießen, Genua und Frankfurt a.M. sowie während ihres Referendariats hat sie sich schwerpunktmäßig mit dem Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht beschäftigt. Als Fachanwältin für Arbeitsrecht ist sie kompetent und engagiert für ihre Mandanten – v.a. Betriebsräte und Arbeitnehmer – tätig.

Im kollektiven Arbeitsrecht setzt sie ihre langjährige Erfahrung für Betriebsräte, Gesamtbetriebsräte und Konzernbetriebsräte ein, indem sie außergerichtliche Verhandlungen, z.B. Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen, führt, bei Umstrukturierungen berät und Betriebsvereinbarungen, z.B. zu Arbeitszeit-, Schicht- und Vergütungssystemen sowie zum Datenschutz zum Abschluss bringt. Sie vertritt ihre Mandanten aber auch in Einigungsstellenverfahren sowie in arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren, z.B. Zustimmungsersetzungsverfahren, vor Gericht.

Im Individualarbeitsrecht setzt sie die Rechte ihrer Mandanten in Kündigungsschutzverfahren, aber auch bei der Verhandlung von Aufhebungsverträgen und in Entgeltprozessen, Zeugnisangelegenheiten, Ein- und Umgruppierungsfragen, bei Versetzungen, d.h. in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten, durch.

Ihre langjährige Erfahrung und ihr Wissen gibt Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht Annette Neidull in Schulungen für mehrere Fortbildungsinstitute weiter.